Vertragliche Regelung
Im Bestattungsvorsorgevertrag können Wünsche festgehalten werden, die nach dem Versterben bei der Bestattung beachtet und erfüllt werden. Und zwar nicht im Sinne der eigenen Selbstverwirklichung, sondern insbesondere, um Angehörige zu entlasten.
Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages werden den individuellen Bedürfnissen angepasst. Bei dieser Vorsorge wird, genau wie im akuten Fall, die dereinstige Bestattung durchgesprochen und in allen Einzelheiten festgelegt.
Es kann geregelt werden...
- nach welcher religiösen Zugehörigkeit sich die Bestattung richten soll
- welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll
- wie die Grabpflege geregelt werden soll
- wie die Trauerfeier gestaltet werden soll
- wie die Finanzierung geregelt werden kann
Man gewinnt einen Überblick über den voraussichtlich entstehenden Kostenrahmen. Daraufhin kann überlegt werden, wie die Kosten gedeckt sind, gedeckt werden können oder was finanziell noch in die Wege geleitet werden muss.
Zur Regelung der Finanzierung bieten wir Ihnen über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die Anlage eines Treuhandkontos an.
Unser Haus ist Mitglied im "Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.". Wir bieten Ihnen über das Kuratorium den Abschluss einer günstigen Gruppensterbegeldversicherung bei der Nürnberger Lebensversicherung an.
Für weitere Informationen, stehen wir jederzeit zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.