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Die Todesbescheinigung

Die Todesbescheinigung wird nach der Leichenschau vom Arzt auf einer Vorlage mit Durchschlag ausgestellt. Bitte halten Sie das Dokument für die Überführung des/der Verstorbenen bereit. Wir kümmern uns um die nächsten Schritte. Im Foglenden erfahren Sie mehr Details zur Todesbescheinigung.

I. Nicht vertraulicher Teil, Blatt A und B
Hier werden die Personalien eingetragen, der Sterbezeitpunkt und -ort, sowie die Todesart vermerkt. Bei natürlicher Todesursache kann der Bestatter benachrichtigt werden, bei ungeklärter Todesursache oder nicht natürlichem Tod muss der Arzt die Polizei benachrichtigen. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt mit Stempel und Unterschrift versehen.

II. Vertraulicher Teil, Blatt 1 und 2
Der Vertrauliche Teil beinhaltet detaillierte Angaben zur Todesursache und wird deshalb im grauen Fensterumschlag verschlossen.
I und II müssen dem Standesamt des Sterbeortes vorgelegt werden.

III. Vertraulicher Teil Blatt 3 für die Feuerbestattung
Dies ist der sogenannte zweite Leichenschauschein, er wird in einen roten Umschlag verschlossen und dem Bestatter übergeben.

IV. Vertraulicher Teil Blatt 4 für die Obduktion
Findet keine Obduktion statt, den gelben Umschlag an den Bestatter geben, der reicht ihn an das Gesundheitsamt weiter.

V. Vertraulicher Teil Blatt 5
Verbleibt beim Arzt.

Erforderliches für das Standesamt

Meldung und Beurkundung

In Nagold, Calw oder Herrenberg werden die in den Kliniken Verstorbenen von der Klinikverwaltung gemeldet. Dazu wird eine schriftliche Sterbefallmeldung und die Todesbescheinigung (Blatt A und B sowie Umschlag 1) vorgelegt.

Bei Sterbefällen in Alten- und Pflegeheimen meldet entweder das Heim direkt, wir befördern die Meldung oder zeigen den Sterbefall an. Bei Haussterbefällen können sowohl die Angehörigen die Meldung machen oder uns beauftragen.

Neben der Todesbescheinigung benötigt das Standesamt weitere Personenstandsdokumente zur Beurkundung des Sterbefalls und zur Eintragung ins Sterberegister:

  • Verheiratete: Familienbuchauszug oder Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde
  • Bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil
  • Ledige: Geburtsurkunde und Familienbuchauszug (oder -register) der Eltern

Liegen keine Dokumente vor, müssen diese von den Angehörigen besorgt werden. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. Familien, die durch Flucht, Krieg oder andere Umstände ihre Urkunden unwiederbringlich verloren haben, können beim Standesamtes ihres aktuellen Wohnsitzes die Neuanlage eines Familienbuches beantragen. Die erforderlichen Angaben können dem Standesbeamten durch eidesstattliche Erklärungen gemacht werden.

Das Standesamt erstellt auf Bestellung folgende Sterbeurkunden:

  • Gebührenfrei: 1x Krankenkasse, 1x Rente, 1x für das Pfarramt, bei Verheirateten zusätzlich 1x Rente.
  • Gebührenpflichtige Urkunden kosten derzeit 20 Euro pro Stück. Gebührenpflichtige Urkunden werden für verschiedene Zwecke benötigt: zur Vorlage bei Banken, Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen etc. Für das Stammbuch der Familie kann ein Stammbucheintrag bestellt werden.